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MITTELSTAND IN DEUTSCHLAND - BLOG
DSGVO: Vorsicht bei Kunden-Newslettern
Autor: www.dataguard.de
Datum: 03.09.2020
Kategorie: Digitalisierung & Social Media
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Wenn er gut gemacht ist, sorgt er für mehr Umsatz, wenn nicht, für hohe Bußgelder: der Newsletter. Die DSGVO setzt klare Regeln für den Einsatz der digitalen Postwurfsendung.

Nur mit Einwilligung

Newsletter sind nur nach Einwilligung des Empfängers gestattet. Die Erlaubnis können Sie sich in der Regel auf Ihrer Webseite einholen. Dort muss der Empfänger aktiv den Newsletter bestellen, die Bestätigung erfolgt mit dem Double Opt-In-Verfahren. Wichtig ist, dass Sie die Einwilligung gut dokumentieren. Außerdem muss der Empfänger die Möglichkeit haben, sich einfach vom Newsletter abzumelden. Hat der Empfänger nicht zugestimmt, drohen hohe Strafen. Das musste zum Beispiel Delivery Hero mit 195.000 Euro schmerzhaft erfahren.

Newsletterversand durch Auftragsverarbeiter

Newsletter werden oft mit professionellen, einfach zu bedienenden Tools verschickt. In diesem Fall ist der Versender ein sogenannter Auftragsverarbeiter und ein entsprechender Vertrag zur Auftragsverarbeitung muss geschlossen werden. Außerdem müssen die Empfänger informiert werden, dass ihre Mailadressen an den Newsletter-Dienstleister übermittelt werden.

Mit DataGuard rechtlich immer auf der sicheren Seite

Um solch einen Vertrag rechtssicher abzuschließen, helfen Ihnen die Datenschutz-Spezialisten von DataGuard. Die Kunden von DataGuard werden von ganzen Datenschutz-Teams betreut, die sich aus IT-Spezialisten, Betriebswirten und eben auch Juristen zusammensetzen. Eine rechtssichere Erstellung von Verträgen und Vereinbarungen ist damit garantiert.

Über 1.000 Kunden verlassen sich auf DataGuard

DataGuard ist einer der führenden Anbieter von externem Datenschutz für mittelständische Betriebe. Als Partner des BVMW unterstützen wir pragmatisch bei der Umsetzung der DSGVO und beantworten alle Fragen zum Datenschutz.

Kontakt:

Als Mitglied des BVMW München können Sie jederzeit eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung durch einen Datenschutzspezialisten bei DataGuard in Anspruch nehmen. Kontaktieren Sie dafür bitte Sabrina Hörmann unter

Tel.: +49 89 210 944 63
Email: shoermann@dataguard.de