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Der Mittelstand im Homeoffice: Mobiles Arbeiten in Zeiten von Corona
Autor: Kajetan Brandstätter, BVMW Wirtschaftsregion München
Datum: 15.11.2020
Kategorie: Mitglieder & Aktuelles
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Viele Menschen verwenden die Begriffe Homeoffice und mobiles Arbeiten synonym. Tatsächlich ist das Homeoffice ein Teil des mobilen Arbeitens, das auch die Arbeit in Co-Working-Spaces oder unterwegs einschließt. Mit Beginn der Corona-Krise hat sich der Aspekt der Mobilität als äußerst wirksam erwiesen, um den schwierigen Rahmenbedingen zu begegnen. Dennoch gibt es Klärungsbedarf, wie das mobile Arbeiten optimal genutzt und langfristig geregelt wird.

Homeoffice: Die Forderungen des BVMW

Das Corona-Jahr 2020 hat gezeigt: Homeoffice ist möglich und produktiv. Es kann sinnvoll sein, die neuen, erfolgreichen Organisationsmuster beizubehalten. Aber der Mittelstand Bayern fordert: Es darf keinen gesetzlich geregelten Anspruch auf Homeoffice geben. Hier die wichtigsten Gründe.

  • Entscheidungshoheit: Die unternehmerische Freiheit muss erhalten bleiben. Das mobile Arbeiten ist ein Eckpfeiler der modernen und flexiblen Arbeitswelt. Der Bereich muss aber in der Hand des Unternehmens liegen, idealerweise in Form einer doppelten Freiwilligkeit zwischen Arbeitgeber und -nehmer.
  • Bürokratischer Dschungel: Ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice hätte einen enormen bürokratischen Mehraufwand zur Folge. Zudem wäre die Umsetzung der EU-DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) problematischer.
  • Gleiches Recht für alle: Homeoffice ist nicht für alle Beschäftigten möglich, etwa bei Berufen in der Logistik oder mit direktem Kundenkontakt. Ein allgemeiner Rechtsanspruch schafft Präzedenzfälle und kann Neid unter Arbeitnehmern auslösen.

Mobiles Arbeiten: Das Steuer-Einmaleins

Flexibel auf Krisenzeiten zu reagieren ist ein Markenzeichen mittelständischer Unternehmen. Das hat besonders die Corona-Pandemie gezeigt. Viele arbeiten derzeit von Zuhause aus, das ist auch steuerlich relevant. Die Kosten des im Homeoffice genutzten Arbeitsbereiches können mit bis zu 1.250 Euro geltend gemacht werden. Eine kleine Arbeitsecke reicht dafür nicht aus, das Arbeitszimmer sollte der der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit sein. Um die Kooperation des Finanzamtes zu begünstigen, sind folgende Dokumentationen wichtig:

  • Ein schriftlicher Nachweis Ihres Arbeitgebers, für welchen Zeitraum der Arbeitsplatz im Unternehmen nicht zur Verfügung stand.
  • Fotos, die Ihre Zeit im Homeoffice dokumentieren.
  • Kostenbelege, die mit Ihrem häuslichen Arbeitszimmer in Verbindung stehen.

Mobiles Arbeiten ist das Thema des Herbstes

Im Rahmen der Corona-Pandemie ist ein Begriff besonders häufig zu hören: Digitalisierung. Für mittelständische Unternehmen stellt sie sich als Aufgabe wie Chance dar. Denn Digitalität ermöglicht das mobile Arbeiten. Unser Magazin DER Mittelstand – Das Unternehmermagazin setzt in der Oktober-/November-Ausgabe hier seinen Schwerpunkt. Wir informieren Sie auch über alle Neuigkeiten aus der die BVMW-Welt sowie zu den Bereichen Kultur und Service.