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Fahrtenbuch – Fluch oder Segen
Autor: Brigit Brandl, Steuerberatung München
Datum: 28.02.2018
Kategorie: Wirtschaft & Recht
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Werden Fahrzeuge auch privat genutzt fordern die Finanzbehörden die Versteuerung der privaten Nutzung.

Die Besteuerung der Privatnutzung eines Pkw’s mit der meist nachteiligen pauschalen Versteuerung nach der 1 %-Methode können Sie mit einem Fahrtenbuch vermeiden. 

Bei der sog. 1%-Reglung wird jeden Monat die private Nutzung mit 1% des Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung angesetzt.
Die Finanzbehörde fordert als Nachweis für die private Nutzung die Aufzeichnung des beruflichen Anteils zu dem privaten Anteil. Mit einem ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch können Sie genau diesen Nachweis erbringen. Bei der Fahrtenbuchmethode werden die Aufwendungen für das Kfz auf die private und die betriebliche Nutzung aufgeteilt.

Auch als Arbeitgeber können Sie mit der richtigen Methode die Lohnnebenkosten senken.